AGB
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1. Datenschutz
Die Mosel Musikfestival gemeinnützige Veranstaltungsgesellschaft mbH ist berechtigt, Ihre im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes / Teledienstdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die Nutzungsdaten werden nur nach Ihrer Einwilligung für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung und der bedarfsgerechten Gestaltung technischer Einrichtungen verarbeitet. Sie können die zu Ihrer Person gespeicherten Daten unentgeltlich einsehen. Die Übermittlung ist nach Absprache auch elektronisch möglich.
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2. Ermässigungen
Mögliche Ermässigungen für Kinder bis 12 Jahre werden differenziert ausgewiesen und sind beim Kartenkauf in Erfahrung zu bringen. Schüler, Studenten, FSJler und Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte und Kurgäste (Bernkastel-Kues, Bad Bertrich) erhalten bei Vorlage eines Ausweises Karten mit 10% Ermäßigung. Schwerbehinderte, die der Notwendigkeit ständiger Begleitung bedürfen (Ausweis B), zahlen den vollen Kartenpreis. Die Begleitperson ist frei. Diese Karten sind nur über die Mosel Musikfestival gemeinnützige Veranstaltungsgesellschaft mbH zu beziehen, und können nicht bei den VVK-Stellen erworben werden. Bei Bestellungen ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen. Bei gastronomischen Veranstaltungen gibt es keine Ermäßigungen. Inhaber der Kulturkarte von SWR2 erhalten 15% Ermäßigung pro Eintrittskarte.
Bei Kinderveranstaltungen gelten die ausgeschriebenen Preise. Ermäßigungen werden pro Karte nur einmalig gewährt.
Das Last-Minute-Studi-Azubi-Ticket gilt für Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJler und Bundesfreiwilligendienstleistende. Der entsprechende Ausweis ist beim Kauf vorzulegen. Diese Ermäßigung beinhaltet Restkarten, die ab 15 Minuten vor Konzertbeginn zum Einheitspreis von 10 € an der Abendkasse erworben werden können. Ausgenommen vom Last-Minute-Studi-Azubi-Ticket sind Fremdveranstaltungen, die lediglich im Programm des Mosel Musikfestivals veröffentlicht werden und bei denen das Mosel Musikfestival nicht als Hauptveranstalter auftritt. Das Ticket gilt nicht für Veranstaltungen mit gastronomischem Charakter.
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3. Umtausch / Storno / Rückerstattung
Erworbene Eintrittskarten sind von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Sofern Eintrittskarten wegen einer Veranstaltungsabsage zurückgenommen werden, erfolgt die Rücknahme und die Rückerstattung des Kaufpreises im Regelfall nur bis zu 2 Wochen nach dem Veranstaltungstermin und nur bei den Vorverkaufsstellen, bei denen die Einrittskarten erworben wurden. Online verkaufte Karten über das Internet-Angebot der Mosel Musikfestival gemeinnützige Veranstaltungsgesellschaft mbH sind im Original per Post oder per Email an folgende Adresse zurückzuschicken:
Ticket Regional, Konstantinstraße 10, 54290 Trier, info@ticket-regional.de
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4. Sonstiges
Bei Programmänderung oder Umbesetzung werden die Karten weder zurückgenommen noch umgetauscht. Bei Absage des Konzerts wird der Kartenpreis zurückerstattet. Restkarten - soweit vorhanden - werden an der Abendkasse 1 Stunde vor der Veranstaltung verkauft. Reservierte Karten, die bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn nicht abgeholt worden sind, werden dem freien Verkauf zugeführt. Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anrecht mehr auf den erworbenen Sitzplatz. Verspäteter Einlass ist nur nach der Konzertpause möglich.
Einzelne Konzerte werden von Rundfunk / Fernsehen aufgezeichnet. Der Konzertbesucher erklärt sich damit und mit der eventuellen Abbildung seiner Person einverstanden.
In den niedrigeren Preiskategorien muss insbesondere in den Kirchen mit Sichtbehinderung gerechnet werden.
Grundsätzlich empfehlen wir Konzertbesuche erst für Kinder ab 6 Jahren.
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5. Besonderer Hinweis
Bei Open-Air-Veranstaltungen: Bitte an entsprechende Bekleidung denken. Schirme sind wegen Sichtbehinderung nicht erlaubt. Bei Absage wegen Extremwetter (Defi nition: Gefahr für Leib und Leben bei Gewitter über Veranstaltungsfl äche, Hagel, Sturm über 8 Beaufort) wird der Kartenpreis zurückerstattet. Es sei denn, es wurden 45 Spielminuten erreicht. Sofern Freiluftveranstaltungen in einen Saal verlegt werden müssen, kann eine Übereinstimmung der Bestuhlungspläne im Hinblick auf die Qualität des einzelnen Sitzplatzes nicht gewährleistet werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.